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Gemeindevertretung berät über Haushalt, Windenergie und weitere Zukunftsprojekte

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juni 2026 standen zahlreiche wichtige Themen auf der Tagesordnung. Neben personellen Entscheidungen befassten sich die Gemeindevertreter mit dem Jahresabschluss 2025, dem Haushaltsplan 2026, der vergleichenden Prüfung der Haushaltsstruktur, verschiedenen Bauleitplanungen, einem möglichen neuen Windenergiegebiet sowie mehreren Anfragen zu Radwegen, Kindergartenbus und Friedhofssatzung.

Dennis Becker als ehrenamtlicher Beigeordneter vereidigt

Zu Beginn der Sitzung wurde Dennis Becker als neuer ehrenamtlicher Beigeordneter in sein Amt eingeführt, ernannt und vereidigt.

Der ursprünglich gewählte Jannick Dechert hatte fristgerecht erklärt, das Amt nicht anzunehmen. Dennis Becker rückte daraufhin als nächster Bewerber des Wahlvorschlags der Bürger Gemeinschaft Gemünden/Felda (BGG) in den Gemeindevorstand nach.

Nach der Verlesung der Ernennungsurkunde legte Dennis Becker den vorgeschriebenen Diensteid ab. Die Gemeindevertretung gratulierte ihm zur Wahl und wünschte ihm für die verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg.

Bericht aus der Arbeit des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Daniel Müller berichtete anschließend über die Arbeit des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Der neu zusammengesetzte Gemeindevorstand hatte sich bis dahin dreimal getroffen. In den ersten Sitzungen wurden unter anderem die Schriftführung, die Vertretungsregelung innerhalb des Gemeindevorstandes sowie der Terminplan für das laufende Jahr festgelegt.

Weitere Themen waren Personalangelegenheiten, der Jahresabschluss 2025, über- und außerplanmäßige Aufwendungen, verschiedene Planungsleistungen sowie mehrere Bauleitplanverfahren. Auch die geplante Sanierung der Schulgasse wurde erneut aufgegriffen. Im Rahmen der Planung müssen unter anderem die vorhandenen Leitungen und deren Zustand berücksichtigt werden. Darüber hinaus informierte der Bürgermeister über die neuen digitalen Wasserzähler. Diese bieten grundsätzlich die Möglichkeit, den eigenen Wasserverbrauch technisch auszulesen und in ein Smart-Home-System einzubinden. Interessierten Bürgern soll diese Möglichkeit eröffnet werden.

Gemeinsames Ortsgericht wird neu besetzt

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Besetzung des Ortsgerichtes.

Bislang bestanden in der Gemeinde vier verschiedene Ortsgerichte. Da es zunehmend schwieriger geworden war, für alle Ortsgerichte ausreichend ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden, hatte die Gemeindevertretung bereits beschlossen, diese künftig zu einem gemeinsamen Ortsgericht für die gesamte Gemeinde zusammenzuführen.

Für das neue Ortsgericht werden fünf Mitglieder benötigt. Nach mehreren Gesprächen konnten fünf geeignete Personen gefunden werden, die bereit sind, diese Aufgaben zu übernehmen.

Die Beteiligten verständigten sich untereinander auch auf die vorgesehene Aufgabenverteilung mit einem Ortsgerichtsvorsteher und zwei Stellvertretern.

Die Gemeindevertretung nahm den gemeinsamen Wahlvorschlag einstimmig an. Die formelle Ernennung erfolgt durch die zuständigen Justizbehörden.

Jahresabschluss 2025

Die Gemeindevertretung nahm den aufgestellten Jahresabschluss für das Jahr 2025 zur Kenntnis.

Dabei wurde auf eine redaktionelle Korrektur hingewiesen. In der Vorlage war bei der Bilanzsumme zunächst ein fehlerhafter Betrag genannt worden. Die Bilanzsumme beträgt nach der Korrektur rund 27,8 Millionen Euro. Die Gemeinde gehört nach Angaben des Bürgermeisters zu den ersten Kommunen im Vogelsbergkreis, die den Jahresabschluss 2025 bereits aufgestellt haben.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2025.

Der Bürgermeister erläuterte, dass solche Abweichungen unterschiedliche Ursachen haben können. So können beispielsweise höhere Umlagen, Erstattungen von Verdienstausfällen bei längeren Feuerwehreinsätzen oder eine andere haushaltsrechtliche Zuordnung von geplanten Maßnahmen zu Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan führen.

Nicht jede Abweichung bedeute daher, dass eine Ausgabe zuvor überhaupt nicht eingeplant gewesen sei. Teilweise betreffe sie lediglich die Zuordnung zum Ergebnis- oder Finanzhaushalt.

Die Gemeindevertretung nahm die vorgelegte Übersicht einstimmig zur Kenntnis.

Haushaltsplan 2026 genehmigt

Die Kommunalaufsicht hatte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2026 bereits am 23. April 2026 genehmigt. Die Gemeindevertretung nahm die Haushaltsgenehmigung einstimmig zur Kenntnis. Damit verfügt die Gemeinde für das laufende Jahr über eine genehmigte finanzielle Grundlage.

Vergleichende Prüfung der Haushaltsstruktur

Ausführlich beraten wurde der Schlussbericht der 253. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2025: Kleinstädte und Gemeinden“.

Im Rahmen dieser Prüfung wurde die Haushalts- und Verwaltungsstruktur Gemündens mit 14 weiteren hessischen Städten und Gemeinden verglichen. Insgesamt wurden Aufwendungen von rund 8,4 Millionen Euro untersucht.

Kritik von Bürgermeister Daniel Müller

Bürgermeister Daniel Müller machte deutlich, dass er einzelne Ergebnisse und Empfehlungen des Prüfberichtes kritisch bewertet.

Insbesondere das errechnete sogenannte Ergebnisverbesserungspotenzial von mehr als einer Million Euro sei nur eingeschränkt aussagekräftig. Ein erheblicher Teil dieses Betrages könne nach den Berechnungen des Prüfberichtes nur durch höhere Gebühren oder Einsparungen beim Personal erreicht werden.

Müller stellte infrage, ob solche theoretischen Einsparungen unter den tatsächlichen Bedingungen der Gemeinde überhaupt umgesetzt werden könnten. Personaleinsparungen in der genannten Größenordnung würden beispielsweise praktisch den Wegfall einer vollständigen Sachbearbeiterstelle bedeuten.

Auch Vorschläge zu höheren Gebühren müssten immer im Zusammenhang mit den politischen Zielen der Gemeinde betrachtet werden. Gemünden wolle eine familienfreundliche, nachhaltige und zukunftsfähige Gemeinde bleiben. Eine rein rechnerische Betrachtung werde diesem Anspruch nicht immer gerecht.

Gleichzeitig erkannte der Bürgermeister an, dass der Bericht auch sinnvolle Hinweise enthält. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Gebührenkalkulationen, die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie Maßnahmen zur Korruptionsprävention.

Bei den Gebühren für Kindertagesstätten soll eine neue Kalkulation erfolgen. Dabei müssen nach Müllers Auffassung jedoch alle Rahmenbedingungen einbezogen werden, insbesondere die kostenfreie Vormittagsbetreuung und die politische Bedeutung einer familienfreundlichen Kinderbetreuung.

Zur Digitalisierung erklärte der Bürgermeister, dass die Erhebung des Prüfberichtes einen inzwischen überholten Stand abbilde. Nach dem Untersuchungszeitraum seien weitere digitale Dienstleistungen eingeführt worden.

Stefan Rechmann hebt positive Ergebnisse hervor

Für die UBL nahm Stefan Rechmann anschließend Stellung zum Prüfbericht. Er bewertete die vergleichende Prüfung insgesamt positiver als Bürgermeister Daniel Müller und bezeichnete den Bericht als gutes Werkzeug für die weitere politische und verwaltungsinterne Arbeit. Ein solches Prüfverfahren könne helfen, die eigene Haushaltsführung mit anderen Kommunen zu vergleichen, Schwachstellen zu erkennen und positive Entwicklungen sichtbar zu machen.

Als besonders wichtiges Ergebnis hob Rechmann hervor, dass Gemünden über einen stabilen Haushalt verfüge. Die Verwaltung und die politischen Gremien hätten in den vergangenen Jahren insgesamt mit Augenmaß gewirtschaftet.

Auch die Verschuldung liege deutlich unter dem Vergleichswert der untersuchten Kommunen. Darüber hinaus schneide Gemünden in verschiedenen Aufgabenbereichen besser ab als der Durchschnitt der Vergleichsgruppe.

Die im Prüfbericht errechnete höhere Belastung einer Modellfamilie erklärte Rechmann unter anderem mit den Kosten für Abfall, Abwasser und die Betreuung von zwei Kindern. Dass Gemünden bei den Kosten der Kinderbetreuung über dem Vergleichswert liege, sei aus seiner Sicht kein grundsätzliches Problem. Die dafür eingesetzten Mittel seien gut investiert. Gleichzeitig dürften die festgestellten Schwächen nicht ausgeblendet werden. Rechmann verwies insbesondere auf den zum Zeitpunkt der Prüfung noch unzureichenden Stand der Verwaltungsdigitalisierung. Hier müsse darauf geachtet werden, dass die inzwischen begonnenen Verbesserungen konsequent weitergeführt werden.

Die Gemeindevertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen des Prüfberichtes sowie die darin dargestellten Umsetzungsvorschläge einstimmig zur Kenntnis. Diese sollen dem Hessischen Rechnungshof als Stellungnahme der Gemeinde übermittelt werden.

Bebauungsplan „Das Mühlfeld II – Der Galgenberg“

Die Gemeindevertretung befasste sich außerdem mit der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Das Mühlfeld II“ sowie der fünften Änderung des Bebauungsplanes „Der Galgenberg“. Das Verfahren war zuvor ausführlich im Bauausschuss beraten worden. Der Ausschuss hatte der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen. Die Gemeindevertretung folgte dieser Empfehlung und beschloss die Änderung des Bebauungsplanes einstimmig als Satzung.

Neues Windenergiegebiet „Hinter dem Kahlen Berg“

Den umfangreichsten Teil der Sitzung nahm die Beratung über ein mögliches neues Windenergiegebiet im Bereich „Hinter dem Kahlen Berg“ zwischen Burg-Gemünden und Elpenrod ein. Die Firma Windwise Energy GmbH hatte beantragt, ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Ziel ist es, dort ein Sondergebiet für Windenergie auszuweisen.

Vier neue Anlagen geplant

Nach den vorgestellten Planungen sollen in dem Gebiet vier neue Windenergieanlagen entstehen. Das Unternehmen erklärte, dass es sich um Anlagen handelt, die speziell für Standorte mit vergleichsweise schwachen Windverhältnissen entwickelt wurden. Die Anlagen sollen bereits bei geringeren Windgeschwindigkeiten wirtschaftlich Strom erzeugen können. Die bereits vorhandenen älteren Windräder in diesem Bereich sind rechtlich nicht Bestandteil des neuen Projektes. Es handelt sich daher nicht um ein klassisches Repoweringverfahren, bei dem alte Anlagen zwingend durch neue ersetzt werden.

Nach Angaben des Projektentwicklers könnten die älteren Anlagen unabhängig davon in den kommenden Jahren zurückgebaut werden. Ein verbindlicher Zeitpunkt konnte in der Sitzung jedoch nicht genannt werden.

Einnahmen für die Gemeinde

Der Projektentwickler stellte auch die möglichen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde dar. Neben Gewerbesteuereinnahmen könnte Gemünden an der erzeugten Strommenge beteiligt werden. Nach den in der Sitzung vorgestellten Berechnungen könnten dadurch erhebliche jährliche Einnahmen entstehen. Die genannten Beträge beruhen jedoch auf vorläufigen Berechnungen und hängen von der tatsächlichen Umsetzung, der Zahl und Leistung der Anlagen sowie dem späteren Betrieb ab. Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens sollen vom Vorhabenträger übernommen werden. Die Gemeinde soll durch das Verfahren finanziell nicht belastet werden.

Beschluss leitet lediglich das Verfahren ein

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird noch keine Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen erteilt.

Der Beschluss leitet zunächst nur das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Im weiteren Verlauf müssen unter anderem die Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Artenschutz, Anwohner und weitere öffentliche Belange geprüft werden.

Vorgesehen sind außerdem eine Umweltprüfung, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange. Nach dem vorgestellten Zeitplan könnte das Bauleitplanverfahren mehrere Jahre dauern. Erst anschließend könnte ein konkretes Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen folgen.

UBL-Antrag zum städtebaulichen Vertrag angenommen

Die UBL-Fraktion brachte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Änderungsantrag ein. Die UBL beantragte, dass der vollständige Entwurf des städtebaulichen Vertrages vor seinem Abschluss der Gemeindevertretung vorgelegt und von ihr gebilligt werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeindevertretung umfassend über alle vertraglichen Vereinbarungen, Verpflichtungen und finanziellen Regelungen informiert wird und diesen ausdrücklich zustimmen muss.

Für den Antrag stimmten die vier Mitglieder der UBL-Fraktion sowie die drei Mitglieder der SPD-Fraktion. Die fünf Mitglieder der BGG-Fraktion stimmten dagegen.

Der Änderungsantrag wurde damit mit sieben Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen angenommen.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde anschließend unter Berücksichtigung dieser Änderung gefasst.

Sachstand bei den geplanten Radwegen

Unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen wurde der Gemeindevorstand zum aktuellen Stand mehrerer geplanter Radwegeverbindungen befragt. Für eine der Maßnahmen im Bereich Burg-Gemünden ist nach dem derzeitigen Planungsstand ein Baubeginn im Jahr 2027 vorgesehen. Zuvor müssen noch weitere Planungsphasen, Genehmigungen, Ausführungsplanungen und Ausschreibungen abgeschlossen werden. Bei weiteren Radwegeverbindungen sind noch Abstimmungen über Trassenführung, Grundstücke, Genehmigungen und Finanzierung erforderlich. Teilweise handelt es sich um Projekte des Landes Hessen. Die Gemeinde hat deshalb nur begrenzten Einfluss auf den genauen Zeitplan.

Kindergartenbus befördert derzeit 35 Kinder

Eine weitere Anfrage betraf das Kindergartenbussystem.

Nach Angaben des Gemeindevorstandes werden derzeit 35 Kinder auf vier verschiedenen Touren befördert. Die jährlichen Kosten liegen bei etwa 35.000 bis 36.000 Euro. Einnahmen erzielt die Gemeinde durch das Bussystem nicht. Eine rein rechnerische Auslastung des Busses sei nur begrenzt aussagekräftig, da die Kinder aus verschiedenen Ortsteilen kommen, unterschiedliche Einrichtungen besuchen und zu unterschiedlichen Zeiten befördert werden müssen. Nach Einschätzung der Verwaltung funktioniert das bestehende System zuverlässig. Eine praktisch umsetzbare und wirtschaftlich sinnvolle Alternative sei unter den derzeitigen Bedingungen nicht erkennbar.

Neufassung der Friedhofssatzung

Zum Abschluss wurde nach dem Stand der geplanten Neufassung der Friedhofssatzung gefragt. Die Ortsbeiräte wurden bereits beteiligt. Ihre Anregungen und Stellungnahmen sollen in die weitere Bearbeitung einfließen. Die Verwaltung möchte die Anpassung der Satzung außerdem mit weiteren erforderlichen Regelungen und praktischen Erfahrungen aus der bisherigen Anwendung verbinden.

Die Beratung über die neue Friedhofssatzung ist noch für das Jahr 2026 vorgesehen.

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(C) 2026 UBL Gemünden (Felda) Olaf Hoppe

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